Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
Mit der Einführung des LkSG hat der Gesetzgeber die Rahmenbedingungen für eine verantwortungsvolle und nachhaltige Wertschöpfung entlang der gesamten Lieferkette sowie im eigenen Geschäftsbereich geschaffen. Als Mitglied der Unternehmensgruppe der GHD GesundHeits GmbH Deutschland unterstützen wir die Ziele des LkSG. Die GHD hat daher an dieser Stelle die Möglichkeit eingerichtet, auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken sowie auf Verletzungen menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten hinzuweisen, die durch das wirtschaftliche Handeln der GHD-Unternehmensgruppe im eigenen Geschäftsbereich oder eines unmittelbaren Zulieferers entstanden sind.
Hinweise und Beschwerden können über folgende Kanäle eingereicht werden:
beschwerdestelle-ghd@posteo.de
GHD GesundHeits GmbH Deutschland
Beschwerdestelle LkSG
Gotenstraße 10
20097 Hamburg
Weitere Details und Informationen entnehmen Sie bitte der Verfahrensordnung zum Beschwerdeverfahren.
Verfahrensordnung zum Beschwerdeverfahren gemäß § 8 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
Die Unternehmen der Unternehmensgruppe der GHD GesundHeits GmbH Deutschland (nachfolgend jeweils einzeln und gemeinsam als GHD bezeichnet) sind sich ihrer sozialen, ethischen und ökologischen Verantwortung in ihren Geschäftsbereichen und der gesamten Lieferkette bewusst. Dementsprechend haben wir ein wirksames Beschwerdeverfahren eingerichtet, über das Hinweise auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken oder Verletzungen abgegeben werden können. Ziel ist es, frühzeitig auf Missstände in der Lieferkette aufmerksam zu werden, diese – wo möglich im Dialog mit den Beteiligten - zu beheben und wirksame Präventionsmaßnahmen zu entwickeln und zu implementieren.
1. Arten von Hinweisen und Beschwerden
Im Beschwerdeverfahren können uns sowohl Mitarbeiter als auch externe Personen und Organisationen (nachfolgend als „beschwerdeführende Person“ bezeichnet) auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken sowie auf die Verletzung von menschenrechtsbezogener und umweltbezogener Pflichten hinweisen, die in unserem Geschäftsbereich oder entlang unserer Lieferkette entstanden sind. Die Beschwerde sollte faktenbasiert und die beschwerdeführende Person in der Lage sein, hinreichende Informationen bezüglich des Risikos bzw. des Verstoßes zu liefern. Es sollte ein Bezug zur GHD oder unserer Lieferkette vorhanden sein.
2. Beschwerdekanäle
Hinweise und Beschwerden können über folgende Kanäle eingereicht werden:
Per E-Mail an:
beschwerdestelle-ghd@posteo.de
Postalisch an:
GHD GesundHeits GmbH Deutschland
Beschwerdestelle LkSG
Gotenstraße 10
20097 Hamburg
3. Vertraulichkeit und Unparteilichkeit
Eingehende Hinweise und Beschwerden behandeln wir grundsätzlich vertraulich. Bei der Entgegennahme, Weiterleitung sowie Bearbeitung von Hinweisen schützen wir die Identität der beschwerdeführenden Person sowie anderer involvierter Personen entsprechend datenschutzrechtlicher Vorgaben. Die Identität wird Dritten nur insoweit offengelegt, als dies für die Untersuchung und Weiterverfolgung des Hinweises unbedingt erforderlich ist oder wenn dies nach geltendem Recht im Rahmen von Ermittlungen der nationalen Behörden oder Gerichtsverfahren vorgeschrieben ist.
Die Beschwerdestelle ist besetzt durch die Juristen der GHD-Rechtsabteilung, die über die notwendige Fachkunde verfügen. Sie sind unparteiisch, bei der Erfüllung ihrer Aufgabe unabhängig, weisungsfrei und zur Verschwiegenheit verpflichtet. Im Übrigen sind sie verpflichtet, die Datenschutzvorschriften einzuhalten und die Rechte sowohl der beschwerdeführenden Person als auch weiterer betroffener Personen zu wahren.
4. Umgang mit Hinweisen und Beschwerden
Die GHD schützt die beschwerdeführende Person vor Benachteiligung oder Bestrafung aufgrund einer Beschwerde.
5. Ablauf des Verfahrens
a. Eingang der Beschwerde
Nachdem eine Beschwerde eingegangen ist, wird deren Eingang intern dokumentiert und die beschwerdeführende Person erhält innerhalb einer Woche eine Eingangsbestätigung (sofern Kontaktdaten angegeben wurden).
b. Prüfung der Beschwerde
Die Beschwerdestelle prüft zunächst, ob ausreichend Informationen für die Prüfung und Untersuchung des mitgeteilten Sachverhalts vorliegen. Sollte dies nicht der Fall sein, wird die Beschwerdestelle, sofern möglich, mit der beschwerdeführenden Person Kontakt aufnehmen, um weitere Informationen zu erfragen. Falls weder ausreichende Informationen vorliegen noch die Kontaktaufnahme möglich ist, wird der Fall geschlossen.
c. Klärung des Sachverhalts
Die Beschwerdestelle prüft die Beschwerde. Es erfolgt eine Einzelfallprüfung des Sachverhalts u.a. anhand der folgenden Kriterien:
❖ Schwere des potenziellen Verstoßes / Risiko
❖ Belegbarkeit des Vorfalls
❖ Verbindung zur GHD bzw. unserer Lieferkette
❖ Beitrag der GHD zur Verursachung
❖ Einzelfall oder systemischer Missstand
❖ Einflussmöglichkeit zur Abhilfe und Prävention
Der Sachverhalt wird mit der beschwerdeführenden Person erörtert. Bei Bedarf wird externe Hilfe bspw. von lokalen Kräften oder Dienstleistern in Anspruch genommen. Die angeschuldigte Person wird zur Stellungnahme aufgefordert, falls die beschwerdeführende Person dies nicht ausgeschlossen hat. Je detaillierter die Informationen zu der Beschwerde sind, desto eher kann der Fall aufgeklärt werden. Zur Prüfung der Beschwerde werden daher möglichst folgende Informationen benötigt:
❖ Genaue Schilderung des Beschwerdefalls:
❖ Bezug zur GHD
❖ Nachweise zur Begründung der Beschwerde
Die beschwerdeführende Person wird bei der Prüfung des Sachverhalts, wo möglich, aktiv in die Fallbearbeitung eingebunden. Die Beschwerdestelle informiert die beschwerdeführende Person umgehend über das Ergebnis der Sachverhaltsermittlung und begründet eine Ablehnung der Beschwerde.
d. Erarbeitung einer Lösung
Wenn die Untersuchung nach Überzeugung der Beschwerdestelle bzw. der zuständigen Stelle menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken oder Verletzungen menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten im eigenen Geschäftsbereich und bei Zulieferern bestätigt, wird ein Vorschlag zur weiteren Vorgehensweise (insbesondere Präventions- und Abhilfemaßnahmen) erarbeitet. Dabei wird, soweit möglich und sinnvoll, die beschwerdeführende Person einbezogen.
e. Umsetzung und Nachverfolgung
Die Umsetzung des Lösungsvorschlags wird schließlich von der Beschwerdestelle bzw. der zuständigen Stelle nachverfolgt.
f. Abschluss des Verfahrens
Die beschwerdeführende Person wird, sofern die Möglichkeit der Kontaktaufnahme besteht, über den Abschluss des Beschwerdeverfahrens informiert.
Die Bearbeitungszeit ist stark fallabhängig und kann daher von wenigen Tagen bis zu mehreren Monaten dauern. Wir sind jedoch bemüht, die Untersuchung zeitnah abzuschließen
Stand: Dezember 2023